Die MID ist eine Richtlinie die im März 2004 vom Europäischen Parlament herausgegeben wurde. Diese Richtlinie spezifiziert messgerätespezifische Anforderungen für bestimmte Gerätegruppen. Weiterhin weist Sie die Verantwortung an den Hersteller der diese Messgeräte in Verkehr bringt. In Verkehr und in Betrieb genommen werden dürfen zukünftig nur solche Messgeräte die diese MID Anforderungen erfüllen. Alle Wechsel- und Drehstromzähler (Energiezähler) erfüllen die Anforderungen nach Konformitätsewertungsverfahren gemäss Modul-Kombination B + D. Mit Einführung der Europäischen Messgeräterichtlinie MID wird die Ersteichung in staatlich anerkannten Prüfstellen durch Konformitätserklärungen des Herstellers ersetzt. Danach gelten die nationalen Regelungen für die Eichgültigkeitsdauer. Energiezähler mit dem MID-Konformitätskennzeichen können für die Abrechnung von Energiekosten eingesetzt werden.
Die Eichgültigkeit für Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit elektronischem Messwerk für direkten Anschluss und Anschluss an Messwandler beträgt 8 Jahre. Die Zeit wird ab dem aufgedruckten Jahr auf dem Energiezähler gerechnet.
Messgeräte die der MID entsprechen erhalten ein MID-Konformitätskennzeichen. Dieses besteht aus:
Artikel-Nr.: 48503049
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